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Wie viel Fremdbestimmung hätten Sie denn gern?

Kein Mensch und schon gar kein Unternehmer möchte fremdbestimmt sein. Viele sind genau deshalb zum Unternehmer geworden, um endlich selbstbestimmt zu arbeiten. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber die meisten Unternehmer, die ich kenne, fühlen sich bei weitem nicht so frei, wie sie sich das einmal vorgestellt haben. Dabei haben sie es selbst in der Hand, etwas daran zu ändern – schon allein an dem Teil dieser Fremdbestimmung, der selbst gemacht ist. Diesen Anteil gibt es nämlich, wie ich Ihnen an einem einfachen Beispiel zeigen möchte …

Überraschung

Als Unternehmer müssen Sie Steuern zahlen – und der Steuersatz ist gesetzlich festgelegt. Sprich: An der Höhe der Steuer, die Sie zahlen, können Sie nicht substanziell etwas ändern. Klar, ein guter Steuerberater kann für Sie noch etwas Kleingeld rausholen, viel mehr aber nicht. 

Nun höre ich aber regelmäßig von etlichen Unternehmern, dass die Steuern, die sie zahlen müssen, viel zu hoch seien. Und jedes Jahr um die gleiche Zeit zeigen sie sich „total überrascht“ von den Forderungen des Finanzamtes.

Solche Unternehmer befinden sich in einem ständigen inneren Kampf mit dem Finanzamt. Und weil sie die Steuerregelung empörend finden und sich selbst völlig im Recht sehen, verschließen sie einfach die Augen – sowohl vor der Tatsache, dass das Amt am längeren Hebel sitzt, als auch davor, dass die Steuer auch dieses Jahr wieder fällig wird. Ergebnis: Sie investieren ihr Geld in neue Mitarbeiter oder Maschinen, statt erst einmal die Beträge für die Steuer zur Seite zu legen. Und so kommt es jedes Jahr zur gleichen nervenaufreibenden Situation: Die Steuer ist fällig und das Konto nicht gedeckt. Verdammt! 

Fremdbestimmung durch wen?

Diese Unternehmer folgern: Wenn das blöde Finanzamt nicht wäre, würde ich finanziell viel besser dastehen! Oder noch verschärft: An meiner schlechten finanziellen Lage ist das Finanzamt schuld, da bin ich vollständig fremdbestimmt. Das sagt zwar kaum ein Unternehmer so offen und direkt, aber aus den Zwischentönen hören Sie es deutlich heraus. 

Dabei ist der finanzielle Engpass nicht vom Finanzamt verursacht, sondern vom Unternehmer selbst: Er hat nicht vorgesorgt. Weil er die Regelung, der er offiziell bei der Firmengründung zugestimmt hat, innerlich ablehnt. Oder mit anderen Worten: Er findet, dass er ausgenommen wird, und dementsprechend sträubt sich alles in ihm, für diese Zahlung vorzusorgen. Dieser Gedankengang ist dem Unternehmer nur selten bewusst und doch wird er von diesem in seinem Verhalten gesteuert: eine selbst gemachte Fremdsteuerung.

Wenn Sie dieses Beispiel lesen, wird klar: Sie haben es als Unternehmer selbst in der Hand, ob Sie a) genügend Geld auf dem Konto haben, wenn die Steuer fällig ist, und b) zum Finanzamt ein gutes oder ein schlechtes Verhältnis haben. 

Gut oder schlecht?

Wenn Sie den Steuersatz als das nehmen, was er ist, nämlich eine unveränderbare Tatsache, heißt das zwar, dass Sie keine Wahl haben, OB Sie die Steuer zahlen oder nicht. Aber dass Sie sehr wohl die Wahl haben, WIE Sie diese Tatsache bewerten. Sehen Sie das Schlechte darin und verpulvern Sie Energie, indem Sie sich ärgern und sich weigern, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen? Oder sehen Sie das Gute, stellen sich auf das Unvermeidliche ein und konzentrieren sich auf die Erfolgsfaktoren, auf die Sie Einfluss haben?

Das Schlechte wie das Gute – beides ist vorhanden. Und es ist Ihre Entscheidung, worauf Sie den Fokus legen. Entscheiden Sie sich als Unternehmer für Fremd- oder Selbstbestimmung?

Wie Sie sich nicht nur von Ihrer selbst gemachten Fremdbestimmung, sondern von den vielen echten und vermeintlichen Zwängen befreien, die das Unternehmertum mit sich bringt, erfahren Sie ausführlich in meinem Buch „Als Unternehmer musst du ja!“. Sie können es übrigens hier auch kostenlos als Hörbuch herunterladen: Damit Sie aufhören zu schuften und endlich wieder Freude an Ihrer Firma haben. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Hören und Umsetzen.